Genau wie beim biologischen Abbau handelt es sich auch bei der Kompostierung um die Zersetzung durch Mikroorganismen. Allerdings sind die beiden Begriffe nicht synonym zu verwenden, vielmehr ist die Kompostierung eine Sonderform des biologischen Abbaus.

Während die generelle biologische Abbaubarkeit von Materialien keinen genauen zeitlichen und räumlichen Vorgaben unterliegt und von den Umgebungsbedingungen und dem Material selbst abhängt, sind die Kriterien für die Kompostierbarkeit klarer definiert.

So kann ein Produkt als kompostierbar angesehen werden, wenn es aus biologisch abbaubaren Materialien besteht und sich innerhalb eines klar definierten Zeitraums vollständig in CO2, Wasser und Biomasse zersetzen lässt, ohne dass umweltschädliche Reststoffe zurück bleiben. Diese Umwandlung erfolgt aerob durch Mikroorganismen unter Beteiligung von Sauerstoff. Wäre zu wenig Sauerstoff verfügbar, würde der Prozess verlangsamt oder bei der Zersetzung sogar Methan entstehen.

Ein globaler Standard, der die Kompostierbarkeit von Produkten generell genau definiert, existiert nicht. Speziell für Verpackungen sowie für Kunststoff gibt es auf internationaler Ebene jedoch mehrere Richtlinien, beispielsweise die europäische Norm EN 13432, den internationalen Standard ISO 17088 oder den amerikanischen Standard ASTM D6400. Diese unterscheiden sich zwar hinsichtlich mancher Kriterien, legen für eine erfolgreiche Kompostierbarkeit aber folgende gemeinsame Voraussetzungen fest:

- Nach maximal zwölf Wochen muss sich das Produkt bei einer hohen Temperatur zu mindestens 90% zersetzt haben. Je nach Standard wird dafür eine Temperatur zwischen 40°C und 70°C zugrunde gelegt.
- Mindestens 90% der so entstandenen zersetzten Rückstände müssen durch ein Sieb mit 2mm großen Löchern passen.
- Eine sichtbare Verunreinigung ist nicht erlaubt.
- Nach sechs Monaten müssen bei 58°C (± 2°C) mindestens 90% des organischen Materials in CO2 und der Rest in Wasser sowie Biomasse umgewandelt worden sein.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Standards der Schwermetallgehalt sowie durch Pflanzenwachstumstests die Ökotoxizität des Produktes überprüft. Basierend auf den Kriterien der EN 13432 ist es möglich, ein Produkt zertifizieren zu lassen. Diese Zertifizierung ist nicht nur für Verpackungs- sondern sämtliche Produkte möglich und bescheinigt ihnen die industrielle Kompostierbarkeit.

Diese industrielle Kompostierung ist zu unterscheiden von der Heimkompostierung im Garten. Denn der Zersetzungsprozess wird sowohl von der Temperatur als auch von der verfügbaren Menge Sauerstoff und Wasser beeinflusst. Bei der industriellen Kompostierung werden durch den Menschen die Bedingungen für die Zersetzung optimiert, indem sie konstant gehalten und eine besonders hohe Temperatur erreicht wird.

So verläuft der Abbau bei der industriellen Kompostierung schneller, und sie eignet sich auch für Materialien, die sich im heimischen Kompost nicht zersetzen würden. Folglich gibt es beispielsweise einige Biokunststoffe, die zwar für die industrielle Kompostierung, jedoch nicht für den Heimkompost geeignet sind. Darüber hinaus ist die Fähigkeit zur Kompostierung auch abhängig von der Form und Dicke des betreffenden Werkstoffs.

Zu beachten ist, dass auch Produkte, die als kompostierbar gekennzeichnet oder entsprechend zertifiziert sind, nicht achtlos in die Natur geworfen werden dürfen, sondern ordnungsgemäß zu entsorgen sind.

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